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INFO:
Ein im Ausland begangener Doppelmord hat für einen deutschen Ex-Beamten keine Auswirkungen auf sein Ruhegehalt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Trotz lebenslanger Haft darf der Täter seine Pension beziehen.
Bundesverwaltungsgericht: Doppelmörder von Teneriffa behält deutsche Pension | MDR.DE